Mag. Jakob Weinrich, LL.M.

Scheidungsanwalt in Wien

Ihr Scheidungsanwalt in Wien - Mag. Jakob Weinrich, LL.M.

Wenn Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen oder bereits damit konfrontiert sind, brauchen Sie vor allem eines: eine realistische Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Strategie. Kanzlei Weinrich begleitet Mandanten in Wien und österreichweit durch einvernehmliche und strittige Scheidungsverfahren — von der ersten Orientierung bis zum rechtskräftigen Abschluss. Jedes Mandat wird persönlich geführt.

Scheidung in Österreich - Ihre Möglichkeiten

Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)

Die schnellste und kostengünstigste Form der Trennung — wenn beide Ehegatten über Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung einig sind. Eine anwaltliche Begleitung ist auch hier empfehlenswert.

Scheidung nach § 55 EheG

Kommt in Betracht wenn die häusliche Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgelöst ist — ohne Nachweis eines Verschuldens. Ein möglicher Ausweg wenn der andere Ehegatte die Zustimmung verweigert.

Strittige Scheidung (§ 49 EheG)

Wird durch Scheidungsklage eingeleitet. Die Schuldfrage wirkt sich direkt auf den nachehelichen Unterhaltsanspruch aus — eine konsequente Vorbereitung ist entscheidend.

Scheidung aus anderen Gründen

In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch bei Geisteskrankheit, geistiger Störung oder ansteckender Krankheit eines Ehepartners begehrt werden.

Unsere Leistungen im Scheidungsverfahren

Strategische Erstberatung

Bevor das Verfahren beginnt, analysieren wir Ihre Ausgangslage, sichern relevante Beweise und erarbeiten eine klare Strategie — damit Sie wissen womit Sie rechnen können.

Verhandlungsführung und außergerichtliche Einigung

Viele Scheidungen lassen sich ohne Gerichtsverfahren lösen. Wir verhandeln in Ihrem Namen, entwerfen die Scheidungsvereinbarung und prüfen jeden Entwurf auf nachteilige Klauseln.

Gerichtliche Vertretung

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht — von der Klagseinbringung über die Tagsatzungen bis zum rechtskräftigen Urteil.

Einstweilige Verfügungen

Bei dringendem Handlungsbedarf beantragen wir sofortige gerichtliche Schutzmaßnahmen — für Wohnungsschutz, Gewaltschutz oder Sicherung von Unterhaltsansprüchen.

Rechtsmittelverfahren

Wenn ein Urteil nicht Ihren Erwartungen entspricht, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und vertreten Sie in Berufungs- und Rekursverfahren.

Internationale Scheidungsverfahren

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten beraten wir Sie zu Zuständigkeit und anwendbarem Recht — wer zuerst handelt, hat oft einen entscheidenden strategischen Vorteil.

Häufige Fragen zur Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren in der Regel vier bis acht Wochen, vorausgesetzt alle Unterlagen sind vollständig und das Gericht hat rasch einen Termin. Ein strittiges Verfahren zieht sich erfahrungsgemäß ein bis mehrere Jahre hin, je nach Komplexität und Anzahl der Verhandlungen.

Die Kosten hängen von der Scheidungsform und dem Streitwert ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten überschaubar und gut planbar. Ein strittiges Verfahren ist deutlich kostenintensiver, weil Klageschriften, Verhandlungen und gegebenenfalls mehrere Instanzen anfallen. In der Erstberatung erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihre Situation.

 

Nein. Ein gesetzliches Trennungsjahr kennt das österreichische Recht nicht. Für die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgelöst sein. Die Scheidung nach § 55 EheG setzt eine aufgehobene häusliche Gemeinschaft von mindestens drei Jahren voraus.

Ja, und es ist häufig sinnvoll. Allerdings müssen dabei die Auswirkungen auf das spätere Aufteilungsverfahren bedacht werden. Wer die Ehewohnung vorzeitig räumt, gibt unter Umständen Nutzungsrechte auf. Eine rechtliche Beratung vor dem Auszug ist dringend empfohlen.

Bei der einvernehmlichen Scheidung gibt es keine starre Klagefrist, aber die sechsmonatige Zerrüttung muss nachweisbar vorliegen. Bei der strittigen Scheidung wegen Eheverfehlung (§ 49 EheG) ist die Klagsfrist von sechs Monaten ab Kenntnis der Verfehlung entscheidend. Wer diese Frist versäumt, verliert den darauf gestützten Scheidungsgrund.

Nach einer Scheidung bleibt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge beider Elternteile aufrecht. Eine Ausnahme besteht bei Kindeswohlgefährdung oder wenn die Eltern selbst eine andere Regelung vereinbaren. Die Frage, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich wohnt, ist davon zu trennen und wird separat geregelt.

Bei der einvernehmlichen Scheidung (§ 55a EheG) reichen beide Ehegatten gemeinsam einen Antrag ein und haben sich über Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensaufteilung bereits geeinigt. Bei der strittigen Scheidung bringt ein Ehegatte Klage ein und muss ein schuldhaftes Fehlverhalten des anderen oder eine bestimmte Zerrüttungsdauer nachweisen. Das Verschulden wirkt sich direkt auf nacheheliche Unterhaltsansprüche aus.

Das hängt vom Verschulden und den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Bei überwiegendem Verschulden des anderen Ehegatten besteht ein Unterhaltsanspruch, der sich am bisherigen Lebensstandard orientiert. Auch bei der einvernehmlichen Scheidung kann nachehelicher Unterhalt vereinbart oder ausgeschlossen werden. Die Höhe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.

Die Ehewohnung unterliegt grundsätzlich der nachehelichen Vermögensaufteilung. Das Gericht entscheidet nach Billigkeit, wer das Nutzungsrecht behält oder ob die Wohnung zu verwerten ist. Einvernehmliche Regelungen sind möglich und empfehlenswert.

Ja. Verweigert der andere Ehegatte die Zustimmung zur einvernehmlichen Scheidung, bleibt die strittige Scheidungsklage nach § 49 EheG oder — nach drei Jahren aufgehobener häuslicher Gemeinschaft — die Scheidung nach § 55 EheG. In beiden Fällen ist anwaltliche Vertretung unverzichtbar.

Ihr Scheidungsanwalt in Wien - persönlich und direkt

Eine Scheidung ist weit mehr als ein rechtlicher Vorgang — die Entscheidungen, die in dieser Phase getroffen werden, wirken sich auf Unterhalt, Wohnsituation, Obsorge und Vermögen oft jahrelang aus. Wer dabei auf klare rechtliche Begleitung verzichtet, riskiert Vereinbarungen, die dauerhaft belasten.

Wir führen jedes Mandat persönlich — von der ersten Einschätzung bis zum rechtskräftigen Abschluss. Kein Weiterreichen, keine Standardlösungen. Kanzlei Weinrich vertritt Mandanten in Wien und österreichweit in einvernehmlichen und strittigen Scheidungsverfahren, in Unterhaltssachen sowie in allen damit verbundenen familienrechtlichen Fragen. In der Erstberatung erhalten Sie eine konkrete Einschätzung der Kosten für Ihre individuelle Situation.

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