Ihr Scheidungsanwalt in Wien
Wenn Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, brauchen Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Situation, eine klare Strategie und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen — außergerichtlich wie vor Gericht. Wir begleiten Sie durch einvernehmliche und strittige Scheidungsverfahren, beraten Sie zur Vermögensaufteilung, zu Unterhalt und Obsorge und sorgen dafür, dass Ihre Interessen von Anfang an gewahrt werden.
Möglichkeiten einer Scheidung:
Je nach Ihrer persönlichen Ausgangslage kommen unterschiedliche Scheidungsformen in Betracht.
Einvernehmliche Scheidung:
Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Ehe seit mindestens sechs Monaten zerrüttet ist und Einvernehmen über Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung besteht. Sie wird durch einen gemeinsamen Antrag eingeleitet und ist die schnellste und kostengünstigste Form der Trennung.
Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft:
Diese Scheidungsform kann beantragt werden, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehepartner seit mindestens drei Jahren aufgelöst ist. Ein Verschuldensnachweis ist nicht erforderlich.
Strittige Scheidung:
Die strittige Scheidung wird durch Scheidungsklage eingeleitet. Es muss das Verschulden an der Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft nachgewiesen werden. Die Rechtsprechung zählt dazu unter anderem Ehebruch, körperliche oder psychische Gewalt, böswilliges Verlassen und die Verletzung der Unterhaltspflicht. Welche Eheverfehlung im Einzelfall relevant ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Scheidung aus anderen Gründen:
In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch dann begehrt werden, wenn neben der Zerrüttung eine Geisteskrankheit, eine geistige Störung oder eine ansteckende Krankheit bei einem Ehepartner vorliegt.
Was wir für Sie tun:
Erstberatung:
Wir bieten Erstberatungen in unterschiedlichen Phasen an — vor der Ehe, wenn eine Trennung bevorsteht und noch Weichen gestellt werden können, sowie wenn Sie bereits mit einem Scheidungswunsch oder einer Scheidungsklage konfrontiert sind. In jedem Fall erhalten Sie eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation und klare Handlungsempfehlungen.
Beratung bei Einvernehmlicher Scheidung:
Wir übernehmen die Errichtung, Prüfung und Verhandlung der Scheidungsvereinbarung, die Einbringung des Antrages bei Gericht sowie die Begleitung beim Scheidungstermin.
Strategische Beratung vor einer Trennung/Scheidung:
Eine gute Vorbereitung ist der wichtigste Schritt vor einem Scheidungsverfahren. Wir evaluieren Ihre ehelichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, prüfen scheidungsrelevante Dokumente wie Heiratsurkunde, Ehevertrag und Testamente und erarbeiten eine auf Ihre Situation zugeschnittene Strategie.
Vertretung bei Strittiger Scheidung:
Wir bieten vollumfängliche Vertretung — von der Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen über die Erarbeitung der Strategie und das Verfassen der Scheidungsklage bis zur Vertretung vor Gericht.
Einstweilige Verfügung und Gewaltschutz:
Wir übernehmen die Vertretung in sämtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einer Scheidung — insbesondere einstweilige Verfügungen im Bereich Gewaltschutz und Wohnungsschutz.
Internationale Scheidung:
Wenn einer der Ehepartner eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder beide Partner in verschiedenen Ländern leben, stellen sich bei einer Scheidung komplexe Fragen: Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht gilt für Unterhalt und Vermögensaufteilung? Wer zuerst klagt, bestimmt oft den Gerichtsstand — und damit das anwendbare Recht. Wir beraten Sie frühzeitig zur optimalen Strategie und vertreten Sie in grenzüberschreitenden Scheidungsverfahren. Mehr dazu in unserem Beitrag: Internationale Scheidung — Was ist wichtig?
FAQ
Die Kosten einer Scheidung hängen vom Verfahren und dem Streitwert ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichtsgebühren sowie Anwaltskosten an, die pauschal oder nach dem RATG abgerechnet werden können. Ein strittiges Verfahren ist deutlich kostenintensiver, da Verhandlungen, Gutachten und mehrere Instanzen hinzukommen können. In der Erstberatung informieren wir Sie konkret über die zu erwartenden Kosten.
Eine einvernehmliche Scheidung kann oft binnen ein bis zwei Monaten abgeschlossen werden. Ein strittiges Scheidungsverfahren dauert in der Regel länger als ein Jahr — je nach Komplexität auch deutlich länger.
Ein Ausziehen aus der Ehewohnung kann grundsätzlich als böswilliges Verlassen und daher als schwere Eheverfehlung gewertet werden. Wenn allerdings das Verhalten des Ehepartners unzumutbar ist, liegt keine Eheverfehlung vor.
Für eine Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) muss die Ehe seit mindestens sechs Monaten zerrüttet sein.
Bei einer strittigen Scheidung (§ 49 EheG) müssen Eheverfehlungen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden.
Bei der Scheidung nach § 55 EheG (Haushaltstrennung) gilt eine Frist von drei Jahren.
In Österreich ist kein gesetzliches Trennungsjahr vorgeschrieben. Die unterschiedlichen Scheidungsformen unterliegen den jeweilig festgelegten Fristen.
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