Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Scheidung – (R)eine Vermögensaufteilung?

Eine Scheidung markiert einen emotionalen und häufig komplexen Lebensabschnitt. Ein zentraler Aspekt dieses Prozesses ist auch die Vermögensaufteilung, insbesondere bei der Aufteilung von Vermögen und Gütern. Es ist grundlegend zu verstehen, dass sämtliches während der Ehe erworbene Vermögen bei einer Scheidung zwischen den Streitteilen aufgeteilt werden muss.

Dieser Schritt kann in einem Einvernehmlichen Scheidungsverfahren erfolgen, bei dem beide Parteien einer Einigung zustimmen. Falls keine Übereinkunft erzielt wird, liegt die Regelung der Vermögensaufteilung in der Zuständigkeit des Gerichts. Wie genau dieser Prozess abläuft und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie hier.

Wenn keine Einigung erzielt wird, ist es zunächst erforderlich, die Scheidung selbst zu klären. Erst nachdem die Scheidung rechtskräftig ist, kann ein (strittiges) Vermögensaufteilungsverfahren eingeleitet werden.

Welches Vermögen unterliegt der Aufteilung?

Bei einer Scheidung in Österreich erstreckt sich das gemeinsame Vermögen grundsätzlich auf sämtliche Güter, die während der bestehenden Ehe von den Ehepartnern erworben wurden. Hierzu zählen nicht nur materielle Vermögenswerte, sondern auch gemeinsame Ersparnisse sowie etwaige Schulden aus der Ehe. Zu den konkret erfassten Vermögenswerten gehören beispielsweise:

  • Ehewohnung
  • Bankkonten, Guthaben wie Schulden
  • Aktien, Wertpapiere
  • Autos oder andere Fahrzeuge
  • Sammlerstücke oder Kunstwerke

Nicht alle Vermögenswerte fallen unter die Regelungen der nachehelichen Vermögensaufteilung. Hierzu zählen neben den persönlichen Gegenständen der einzelnen Ehepartner beispielsweise:

  • Geschenke oder Erbschaften, die einem Ehepartner vor oder während der Ehe geschenkt wurden und nicht auf den anderen Ehepartner übertragen wurden.
  • Vermögenswerte, die vor der Ehe erworben wurden.
  • Vermögenswerte, die nach der Trennung erworben wurden.

Wer bekommt die Ehewohnung bei einer Scheidung in Österreich?

Im Falle einer fehlenden Einigung zwischen den Ehepartnern liegt die Entscheidung über die Vermögensaufteilung beim Gericht, das dabei nach Grundsätzen der Billigkeit handelt. Wesentliche Faktoren für die gerichtliche Entscheidung sind die finanziellen Ressourcen der Ehepartner sowie die Situation der gemeinsamen Kinder. Eine Option besteht darin, die eheliche Wohnung zu verkaufen und den Erlös unter den Ehepartnern aufzuteilen. Wenn ein Ehepartner die Wohnung behalten möchte, besteht die Möglichkeit, den anderen Ehepartner auszuzahlen. In solchen Fällen wird häufig ein Sachverständigengutachten erstellt, um den Verkehrswert zu ermitteln.

Auch Haustiere fallen unter die Regelungen zur Vermögensaufteilung. Wenn in Bezug auf die Haustiere keine Einigung erzielt werden kann, kann das Gericht diese Frage im Rahmen des Scheidungsprozesses klären. Hierbei werden Aspekte wie die stärkere emotionale Bindung als auch die Pflege- und Fürsorgemöglichkeiten berücksichtigt.

Einem kostenintensiven Streit über die Aufteilung von ehelichen Vermögen kann man mit einem Ehevertrag oder einer Vorwegvereinbarung vermeiden. Ein solcher empfiehlt sich insbesondere, wenn ein Teil wesentlich mehr finanziert als der andere oder aus vorehelichem Vermögen angeschafft wird.

Gerne stehen wir Ihnen für eine umfassende Beratung im Vorfeld eines Ehevertrages zur Verfügung und erstellen diesen individuell nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, um die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Ehe im Voraus klar und transparent zu definieren. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Ehevertrag Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird.