Mag. Jakob Weinrich – Ihr Rechtsanwalt in 1090 Wien.

Rechtsanwalt Mag. Jakob Weinrich

Starke Beratung.


Starke Transparenz.


Stark für Sie.

Honorar / Rechtsanwaltskosten

Eine gute Rechtsvertretung erfordert nachvollziehbare Rechtsanwaltskosten. Auch soll Sie das anwaltliche Honorar nicht überraschen. Da wir für transparente und faire Honorarlösungen stehen, klären wir in der Erstberatung stets über die zu erwartenden Kosten auf. Entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen, bieten wir unterschiedliche Abrechnungsmodelle an.

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Erstberatung

Im Rahmen einer individuellen Erstberatung erörtern wir Ihre Situation detailliert und besprechen mögliche Herangehensweisen und Ziele.

Stundensatz

Bei der Abrechnung nach Stundensatz bestimmen sich die Rechtsanwaltskosten nach tatsächlichem Zeitaufwand. In bestimmten Fällen kann auch eine Deckelung vereinbart werden.

Bspw. Außergerichtliche Beratungsleistungen

Wählen Sie unsere Online Terminvereinbarung:

Rechtsanwaltstarif (RATG, AHK)

Die Höhe des Honorars wird über den Streitwert berechnet. Hier ist zu beachten, dass eine Abrechnung wahlweise nach Einzelleistungen als auch dem sog „Einheitssatz“ erfolgen kann.

Bspw. Vertretung vor Gerichten und Behörden

Pauschalhonorar

Sofern Ihre Angelegenheit eine Kosteneinschätzung vorab ermöglicht, bieten wir gerne ein Pauschalhonorar an.

Bspw. Errichtung von Verträgen

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns um die Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.