Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Rechtsanwalt Mag. Jakob Weinrich

Honorar / Rechtsanwaltskosten

Eine effektive Rechtsvertretung erfordert klare und nachvollziehbare Rechtsanwaltskosten. Bei uns wird Transparenz großgeschrieben – in der Erstberatung informieren wir ausführlich über zu erwartende Kosten. Unsere flexiblen Abrechnungsmodelle passen sich Ihren Bedürfnissen an, für faire und transparente Honorarlösungen.

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Erstberatung

In einem persönlichen Erstgespräch klären wir eingehend Ihre Situation, besprechen mögliche Vorgehensweisen und setzen gemeinsam Ziele. Unsere Erstberatungen werden zu einem Pauschalpreis durchgeführt.

 

Stundensatz

Bei einer Abrechnung nach Stundensatz richten sich die Kosten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. In bestimmten Fällen kann eine Kostenobergrenze („Feecap“) vereinbart werden.

Bspw. Außergerichtliche Beratungsleistungen

Wählen Sie unsere Online Terminvereinbarung:

Rechtsanwaltstarif (RATG, AHK)

Das Honorar errechnet sich anhand des Streitwerts. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Abrechnung wahlweise nach Einzelleistungen oder dem sogenannten „Einheitssatz“ vorzunehmen.

Bspw. Vertretung vor Gerichten und Behörden

Pauschalhonorar

Wenn es möglich ist, im Voraus eine Kosteneinschätzung für Ihr Anliegen zu geben, stellen wir Ihnen gerne ein Pauschalhonorar zur Verfügung.

Bspw. Errichtung von Verträgen

Rechtsschutzversicherung

Wir kooperieren mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen. Falls Sie über eine solche Versicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage und kümmern uns um die direkte Abrechnung mit Ihrem Versicherungsunternehmen.