Honorar / Rechtsanwaltskosten
Eine effektive Rechtsvertretung erfordert klare und nachvollziehbare Rechtsanwaltskosten. Bei uns wird Transparenz großgeschrieben – in der Erstberatung informieren wir ausführlich über zu erwartende Kosten. Unsere flexiblen Abrechnungsmodelle passen sich Ihren Bedürfnissen an, für faire und transparente Honorarlösungen.
Erstberatung
In einem persönlichen Erstgespräch klären wir eingehend Ihre Situation, besprechen mögliche Vorgehensweisen und setzen gemeinsam Ziele. Unsere Erstberatungen werden zu einem Pauschalpreis durchgeführt.
Stundensatz
Bei einer Abrechnung nach Stundensatz richten sich die Kosten nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. In bestimmten Fällen kann eine Kostenobergrenze („Feecap“) vereinbart werden.
Bspw. Außergerichtliche Beratungsleistungen
Wählen Sie unsere Online Terminvereinbarung:
Rechtsanwaltstarif (RATG, AHK)
Das Honorar errechnet sich anhand des Streitwerts. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Abrechnung wahlweise nach Einzelleistungen oder dem sogenannten „Einheitssatz“ vorzunehmen.
Bspw. Vertretung vor Gerichten und Behörden
Pauschalhonorar
Wenn es möglich ist, im Voraus eine Kosteneinschätzung für Ihr Anliegen zu geben, stellen wir Ihnen gerne ein Pauschalhonorar zur Verfügung.
Bspw. Errichtung von Verträgen
Rechtsschutzversicherung
Wir kooperieren mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen. Falls Sie über eine solche Versicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage und kümmern uns um die direkte Abrechnung mit Ihrem Versicherungsunternehmen.