Starke Beratung.
Starke Transparenz.
Stark für Sie.
Kosten
Eine gute Rechtsvertretung muss nachvollziehbare Kosten beinhalten. Auch soll das anwaltliche Honorar Sie nicht überraschen. Da wir für transparente und faire Honorarlösungen stehen, klären wir in der Erstberatung auch stets über Kosten auf. Entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen, bieten wir unterschiedliche Abrechnungsmodelle an.
Erstberatung
Im Rahmen einer individuellen Erstberatung erörtern wir Ihre Situation detailliert und besprechen mögliche Herangehensweisen und Ziele. Die Kosten für eine Erstberatung betragen pauschal EUR 180. Im Fall einer Auftragserteilung werden dies Kosten am Ende angerechnet.
Stundensatz
Bei der Abrechnung nach Stundensatz wird das Honorar nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet. in bestimmten Fällen kann eine Deckelung vereinbart werden.
Bspw. Außergerichtliche Beratungsleistungen
Wählen Sie unsere Online Terminvereinbarung:
Rechtsanwaltstarif (RATG, AHK)
Die Höhe des Honorars wird über den Streitwert berechnet. Hier ist zu beachten, dass eine Abrechnung sowohl nach Einzelleistungen als auch dem sog „Einheitssatz“ erfolgen kann.
Bspw. Vertretung vor Gerichten und Behörden
Pauschalhonorar
Sofern Ihre Angelegenheit vorab eine Kosteneinschätzung ermöglicht, kann ein Pauschalhonorar angeboten werden.
Bspw. Errichtung von Kaufverträgen
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns um die Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.