Scheidungsanwalt Mag. Jakob Weinrich

Stark bei Scheidung.


Stark bei Sorgerecht.


Stark für Sie.

Ihr Spezialist für Familienrecht.

Spezialgebiet unserer Kanzlei ist die Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts. 

Als Anwalt für Familienrecht benötigt man neben Expertise auch Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick, damit die bestmögliche und vor allem nachhaltige Lösung für Sie erarbeitet wird. 

Wir beraten bei sämtlichen Angelegenheiten im Familienrecht und unterstützen Sie bei Ehescheidung, Obsorge- und Kontaktrecht,  Kindes- bzw Ehegattenunterhalt und der Vermögensaufteilung. Zudem errichten wir Eheverträge und unterstützen Sie bei einstweiligen Verfügungen.

 

Leistungen Familienrecht

Scheidung

Wir vertreten in sämtlichen Scheidungsverfahren. Dies betrifft sowohl die Verhandlung Ihrer Scheidungsvereinbarung bei der Einvernehmlichen Scheidung aber auch die Vertretung bei einem strittigen Verfahren vor Gericht.

Vermögensaufteilung

Finden Ehegatten keine Einigung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, hat darüber das Gericht zu entscheiden. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und im nachehelichen Aufteilungsverfahren.

Obsorge und Kontaktrecht

Oftmals müssen die rechtlichen Bedingungen an die tatsächliche Situation angepasst werden. So kann sowohl eine Übertragung der Obsorge oder Anpassung der Kontakte notwendig sein. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Eheverträge

Oftmals macht es Sinn, schon vor der Ehe Klarheit über sein Vermögen zu schaffen. 

Mit einen Ehevertrag können Sie bereits lange vor einer allfälligen Scheidung entsprechende Regelungen für das Auseinandergehen schaffen. Dadurch können langwierige Verfahren über die Vermögensaufteilung vermieden werden. Abhängig von Ihrem Status errichten wir die für Sie die passende Vereinbarung. Dies kann ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag, Trennungs- oder Vorwegvereinabrung sein.

Unterhalt

Unterhalt kann sowohl während aufrechter Ehe, nach der Scheidung als auch im Verhältnis zwischen Eltern und Kind bestehen. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung als auch bei der Durchsetzung bestehender bzw der Abwehr ungerechtfertigter Unterhaltsansprüche.

Einstweilige Verfügungen

In bestimmten Fällen ist es notwendig, eine schnelle Entscheidung bei Gericht zu erwirken. Bei Gewalt,  Psychoterrror oder Stalking ist dies durch die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung möglich. Die Entscheidung ergeht in einem vereinfachten Verfahren, damit Sie rasch sicher vor Bedrohungen sind.