Vorweg ist klarzustellen, dass grundsätzlich jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes das Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte hat.
In manchen Fällen findet dieser persönliche Kontakt jedoch in Anwesenheit einer Besuchsbe-gleitung, also einer dritten Person, statt. Meist handelt es sich dabei um ein Besuchscafé. Diese gestalten einerseits die Übergaben zwischen den Elternteilen und beobachten andererseits die Kontakte Kind und besuchsberechtigten Elternteil.
Diese Vorgehensweise ist notwendig, wenn es das Wohl des Kindes erfordert, beispielsweise weil der besuchsberechtigte Elternteil in der Vergangenheit gewalttätig war oder es zu einer massiven Entfremdung gekommen ist.
Klar ist, dass die Besuchsbegleitung keine Dauerlösung sein darf und einer gründlichen Abwä-gung bedarf. So ist die Besuchsbegleitung auch sehr kostspielig und meist vom kontaktberech-tigten Elternteil zu tragen.
Eine Alternative zum Besuchscafé stellt die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler dar. Der Besuchsmittler begleitet die Übergaben, außerdem vermittelt dieser zwischen den Elternteilen. In den ersten fünf Monaten ist ein Besuchsmittler für die Elternteile gebührenfrei. Erst danach fallen Gebühren an. Die Beiziehung eines Besuchsmittlers kann von den Parteien jedoch nur angeregt werden und ist vom Gericht zu beschließen.
Gerade in hochstrittigen Pflegschaftsverfahren sind Eltern finanziell stark belastet. Die Be-suchsmittler stellen – insbesondere, wenn nur die Übergaben konfliktbehaftet sind – eine gute und kostengünstigere Alternative zum Besuchscafé dar.