Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Ihre Rechte im Strafverfahren

Im Strafverfahren scheinen Polizei und Staatsanwaltschaft oftmals als ungleiche Gegner. Allerdings hat man in den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten des Strafverfahens Rechte, deren Wahrnehmung eine bedeutende Rolle spielt. So kann man bereits im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter auf den Ausgang des Verfahrens einwirken.

Zunächst besteht das Recht, einen Verteidiger beizuziehen. Oftmals versuchen Beschuldigte eine Einvernahme ohne Verteidiger zu absolvieren. Allein aufgrund der Drucksituation sollte man hier von seinem Recht auf einen Verteidiger Gebrauch machen. Egal, ob auf frischer Tat ertappt oder im Rahmen einer polizeilichen Einvernahme – einen Verteidiger können Sie immer beiziehen.

Viele kennen bzw informieren sich vor einer solchen Einvernahme nicht über den Akteninhalt. Wenn gegen Sie ermittelt wird und Sie einvernommen werden, haben Sie auch das Recht zu erfahren warum. Der Akteninhalt stellt den aktuellen Ermittlungsstand der Behörde dar. Mit einer Akteneinsicht kann somit erörtert werden, weswegen gegen Sie ermittelt wird und welche Beweise der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen. Die Vornahme einer Akteneinsicht durch Ihren Verteidiger ist sohin entscheidend für eine Einvernahme.

Generell steht es dem Beschuldigten (und auch Angeklagten) frei wie er sich zu den Vorwürfen äußert. Dies umfasst auch die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern. Dies kann man mittels schriftlicher Stellungnahme machen. Ein klarer Vorteil – zum einen kann man unangenehmen Drucksituationen bei der Einvernahme durch die Polizei vermeiden, zum anderen seine Sicht der Angelegenheit präzise darstellen und die Vorwürfe entkräften. Dies kann bereits zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren wird oft versucht, Druck auf den Beschuldigten bzw den Angeklagten auszuüben. Dabei wird für ein Geständnis eine milde Strafe oder Diversion in Aussicht gestellt. Ein wesentliches Recht des Beschuldigten bzw Angeklagten ist jedoch zu schweigen. Man ist also nicht verpflichtet, auszusagen.

Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie in Strafverfahren so bald wie möglich einen Strafverteidiger beiziehen. Mit seiner Hilfe kann der Ermittlungstand erörtert und die individuelle Verteidigungsstrategie errbeitet werden.