Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Haben Großeltern ein Kontaktrecht?

Die Beziehung zwischen den Großeltern und Enkeln ist oftmals ganz besonders. Gerade jetzt über die Weihnachtsfeiertage freut man sich auf eine besinnliche gemeinsame Zeit. Doch was passiert, wenn die Eltern den Kontakt mit den Enkelkindern verbieten? Haben Großeltern überhaupt ein Kontaktrecht zu ihren Enkelkindern? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?

Neben den Kindeseltern kann auch Dritten ein Kontaktrecht zu den Kindern eingeräumt werden. Großeltern haben daher grundsätzlich auch ein Recht auf Kontakte mit ihren Enkeln. Geregelt ist dies in § 188 ABGB, der die Regelungen zum Kontaktrecht der Eltern grundsätzlich sinngemäß anwendet. Es besteht daher auch ein Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen der Enkelkinder entsprechende persönliche Kontakte.
Maßgebend für das Kontaktrecht der Großeltern und dessen Einräumung ist das Kindeswohl, sohin das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden Ihres Enkelkindes. Dabei stellen familiäre Liebe, Fürsorge sowie die Vermittlung von Geborgenheit die Kernpunkte für die Verwirklichung des Kindeswohls dar.

Das Kontaktrecht kann allerdings auch eingeschränkt oder gar gänzlich untersagt werden. Letzteres ist dann der Fall, wenn das Familienleben der Eltern (bzw. eines Elternteiles) oder die Beziehung zu den Kindern durch den Kontakt der Großeltern gestört wird.

Die Beurteilung, ob eine solche Störung vorliegt, ist im Einzelfall und anhand eines objektiven Maßstabs zu prüfen. Für eine Störung müssen die familiären Spannungen so groß sein, dass die ruhige Entwicklung des Kindes beeinträchtigt wird. Eine bloß negative Einstellung der Eltern gegenüber dem Kontaktrecht genügt daher nicht, um die Kontakte zu verweigern. Übrigens gilt dies auch für die Urgroßeltern, die Judikatur wendet hier diese Regelungen analog an.

Sollte Ihnen daher das Recht verweigert werden, Ihre Enkelkinder zu sehen, besteht die Möglichkeit ein Kontaktrecht zu erwirken. Dazu muss ein Antrag auf Einräumung der Kontakte bei Gericht gestellt werden.

Kontaktieren Sie uns – Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Durchsetzung ihres Kontaktrechts und beraten Sie bei allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.