Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Bauordnungsnovelle in Wien – Kurzzeitmiete noch erlaubt?

Durch die Änderungen der Bauordnung für Wien wurden auch die Bestimmungen zur Kurzzeitmiete in Privatwohnungen adaptiert. Dadurch wird diese Art der Vermietung eingeschränkt. Ausnahmen sollen jedoch noch möglich sein.


Die Stadt Wien hat neue Regeln eingeführt, die ab Juli 2024 gelten werden und die kurzfristige Vermietung von Wohnungen betreffen. Gemäß der Bauordnungsnovelle, die vom Wiener Landtag kurz vor Ende 2023 beschlossen wurde, benötigen Vermieter, die ihre Wiener Wohnung für mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermieten möchten eine Ausnahmebewilligung. Dies gilt ab dem 01.07.2024.

Es gibt jedoch Ausnahmen, so bleibt das klassische Home-Sharing für eine maximale Dauer von 90 Tagen im Jahr erlaubt. Dies unter der Voraussetzung sofern der eigene Wohnsitz in der Wohnung nicht aufgegeben wird und zusätzlich die Ortstaxe entrichtet wird.

Um eine Bewilligung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Magistratsabteilung 37 eingereicht werden. Inhaltlich müssen darin die betreffenden Wohnungen genau beschrieben sein sowie die Zustimmung der anderen Eigentümer im Wohnhaus, sofern es sich um ein Wohnungseigentumsobjekt nach dem WEG handelt. Bewilligungen werden vorerst auf fünf Jahre befristet vergeben und grundsätzlich nur für die Hälfte der Wohnungen in einem Haus.

Die Kosten für die Bewilligung belaufen sich auf allgemeine Gebühren nach dem Gebührengesetz sowie Verwaltungsabgaben. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig um die Bewilligung zu bemühen, da die Genehmigungsverfahren Zeit in Anspruch nimmt und weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel, dass sich das Wohnhaus nicht in einer Wohnzone befindet und ohne Wohnbaufördermittel errichtet wurde.

Verstöße gegen die neuen Regeln können mit Strafen von bis zu 50.000 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen geahndet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für nichttouristische Kurzzeitvermietungen außerhalb der 90 Tage des Home-Sharings.