Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Wiederbetätigung – Was fällt darunter?

Das Versenden von Bildern und Memes mit nationalsozialistischen Inhalten kann in Österreich schnell zur Strafbarkeit führen. Schon ein unbedachter Klick kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Das österreichische Verbotsgesetz aus dem Jahr 1947 soll jegliche Form nationalsozialistischer Wiederbetätigung verhindern. Besonders relevant ist § 3g Verbotsgesetz, der jede Betätigung im nationalsozialistischen Sinne verbietet. Dies umfasst jede positive Bezugnahme auf die Zielsetzungen der NSDAP. Die Strafandrohung reicht von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei Verbreitung an viele Empfänger kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahren betragen. Bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Tat kann die Strafe auf bis zu 20 Jahre erhöht werden.

Definition der Wiederbetätigung

Unter Wiederbetätigung versteht das Gesetz jede Handlung, die geeignet ist, die Ideologie des Nationalsozialismus zu verbreiten oder seine Zielsetzungen zu fördern. Dazu gehört auch die Verharmlosung, Leugnung oder Glorifizierung nationalsozialistischer Verbrechen. Ebenso das Versenden von Cartoons, Memes oder anderen Medien, die in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen. Selbst wenn der Täter keine nationalsozialistische Gesinnung hat und die Inhalte „nur aus Spaß“ teilt, macht er sich nach dem Verbotsgesetz strafbar.

Häufige Formen der Wiederbetätigung

Eine besonders häufige Form der Wiederbetätigung ist das Versenden von Bildern oder Memes mit Bezug auf Adolf Hitler, die NSDAP oder den Holocaust. Dies geschieht oft über soziale Netzwerke wie WhatsApp, Facebook oder Instagram. Diese Inhalte werden oft unüberlegt und ohne böse Absicht geteilt. Trotzdem haben sie schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.

Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts

Ein weiteres zentrales Element des Verbotsgesetzes ist § 3h. Dieser stellt die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts unter Strafe. Wer öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost oder gutheißt, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden. Begeht man die Tat über ein Medium, das viele Menschen erreicht, beträgt die Strafe ein bis zehn Jahre. Bei besonderer Gefährlichkeit kann sie auf bis zu 20 Jahre erhöht werden.

Bedeutung einer kompetenten Verteidigung

Verfahren nach dem Verbotsgesetz werden stets vor einem Geschworenengericht geführt. Daher sind sie besonders komplex und heikel. Eine kompetente Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist von Anfang an essenziell. Nur so können die rechtlichen Risiken minimiert und eine faire Verhandlung sichergestellt werden.