Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Immobilien – Augen auf beim Kauf!

Ob Anlagewohnung oder die eigenen vier Wände – aufgrund niedriger Zinsen locken Banken mit günstigen Finanzierungsangeboten. Auch der Abschluss ist meist schnell unter Dach und Fach: Besichtigungstermine verlaufen gut, der Preis ist ausverhandelt und das Kaufanbot unterzeichnet.

Doch Vorsicht ist geboten, ein zweites oder gar drittes Mal Hinsehen kann sich lohnen – jedenfalls sollten Sie ein paar Dinge beachten:

Die Investition in eine Immobilie ist für viele eine weitreichende Entscheidung. Der Wohnungskauf sollte daher sorgfältig überlegt sein – dies beginnt bereits bei der Finanzierung der Immobilie. Hier ist vor allem wichtig, welche Verzinsung Sie erhalten (variabel oder fix) und wie hoch die eingebrachten Eigenmittel sein sollen. Abhängig von der Kredithöhe, kann man bereits in diesem Stadium Kosten sparen: Banken tragen zur Kreditsicherung Pfandrechte in das Grundbuch ein. In manchen Fällen genügt der Bank auch eine eintragungsfähige Pfandurkunde genügen.

Des Weiteren sollten Sie sich bereits im Vorfeld über die Nebenkosten im Klaren sein. Beim fremdfinanzierten Wohnungskauf ist in der Regel mit Nebenkosten von ca 10-12 % zu rechnen. Darunter fallen neben den Kosten für den Kredit:

  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für die Vertragserrichtung durch den Rechtsanwalt
  • Eintragungsgebühren für Eigentums- bzw Pfandrecht
  • Beglaubigung durch einen Notar

Im Hinblick auf Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sollten Sie auch einen Blick auf Ihren Vertragspartner werfen. Zudem sollten Sie ohnehin über die Beschaffenheit des Objektes genau Bescheid wissen. Neben dem baulichen Zustand der Wohnung gilt es ua noch folgende Punkte abzuklären:

  • Höhe der Reparaturrücklage
  • Bestand von (außerbücherlichen) Darlehen der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft
  • Offene Steuern, Abgaben oder Betriebskosen
  • Anhängige Gerichtsverfahren
  • Vorliegen sämtlicher behördlichen Genehmigungen

Oft sind auch größere Sanierungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses wie bspw der Elektrik, erst kürzlich vorgenommen worden oder geplant.

Wenn Sie eine Wohnung als Anlageobjekt kaufen, sollten Sie sich darüber vergewissern, ob das Gebäude unter Denkmalschutz oder eine Förderung besteht, da sich dies auf die Höhe der Mieten und die Rentabilität ausschlägt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung des Kaufvertrags: Von den Verhandlungen über die Erstellung des Kaufvertrags bis zur treuhändigen und grundbücherlichen Abwicklung – wir kümmern uns um alle Schritte.