Mag. Jakob Weinrich, LL.M.

Vor der Scheidung: Was Sie vorher klären sollten

Die Entscheidung reift oft über Monate. Und dann geht plötzlich alles schnell: ein Streit zu viel, ein Auszug, eine Nachricht an den Partner. Gerade in dieser Phase werden Fehler gemacht, die später schwer zu korrigieren sind.

Dieser Beitrag zeigt, was Sie klären sollten, bevor Sie den ersten Schritt setzen. Er ersetzt keine Beratung, aber er hilft Ihnen, gut vorbereitet in das Gespräch mit einem Anwalt zu gehen.

Einvernehmlich oder strittig: Der Weg bestimmt alles

In Österreich gibt es zwei Hauptwege zur Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung stellen beide Ehegatten gemeinsam einen Antrag. Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist. Außerdem müssen sich beide über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben: Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt und die Aufteilung von Vermögen und Schulden.

Gelingt diese Einigung nicht, bleibt die strittige Scheidung. Dabei klagt ein Ehegatte, und das Gericht prüft, wer die Zerrüttung der Ehe verschuldet hat. Das Verschulden ist wichtig, weil es über den Unterhalt nach der Scheidung mitentscheidet.

Über Obsorge und Vermögensaufteilung wird bei der strittigen Scheidung übrigens nicht automatisch mitentschieden. Dafür gibt es eigene Verfahren, die gesondert beantragt werden müssen.

Sichern Sie Ihre Unterlagen

Solange Sie noch unter einem Dach leben, haben Sie meist leichten Zugang zu wichtigen Dokumenten. Das ändert sich oft schlagartig, sobald die Trennung offen ausgesprochen ist.

Legen Sie sich Kopien von allem an, was Sie rechtmäßig einsehen können: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise beider Ehegatten, Kontoauszüge, Kredit- und Leasingverträge, Mietvertrag oder Grundbuchsauszug, Versicherungspolizzen sowie Unterlagen zu Sparbüchern und Wertpapieren.

Nehmen Sie aber keine Originale mit, die dem anderen gehören. Und greifen Sie nicht auf fremde Konten oder Handys zu. Das kann rechtliche Folgen haben und schadet Ihrer Glaubwürdigkeit vor Gericht.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Vermögen

Bei der Scheidung wird das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Dazu gehören etwa die Ehewohnung, das Auto, Möbel, Sparguthaben und Wertpapiere. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die eheliche Gemeinschaft aufgehoben wurde.

Genauso wichtig sind die Schulden. Haben Sie gemeinsam einen Kredit aufgenommen, bleibt die Bank an den Vertrag gebunden, egal was Sie in der Scheidung vereinbaren. Das Gericht kann aber festlegen, dass im Innenverhältnis einer von beiden allein zahlt und der andere gegenüber der Bank nur noch als Ausfallsbürge haftet (§ 98 EheG). Diese Möglichkeit wird oft übersehen.

Ziehen Sie nicht vorschnell aus

Viele wollen der angespannten Situation zu Hause entkommen und ziehen spontan aus. Das ist verständlich, kann aber Nachteile haben. Ein Auszug ohne triftigen Grund kann als Eheverfehlung gewertet werden. Wenn Kinder da sind, schafft er außerdem Fakten beim Aufenthalt der Kinder.

Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie in unserem Beitrag Trennung: Wer muss aus der Ehewohnung ausziehen?

Denken Sie zuerst an die Kinder

Nach der Scheidung bleibt die gemeinsame Obsorge grundsätzlich bestehen. Die Eltern müssen aber festlegen, bei wem das Kind hauptsächlich lebt. Nur wenn das Kindeswohl es erfordert, kann das Gericht einem Elternteil die Obsorge allein übertragen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern müssen beide Eltern vorher eine Elternberatung besuchen und die Bestätigung bei Gericht vorlegen.

Halten Sie die Kinder aus dem Konflikt heraus. Gerichte achten genau darauf, welcher Elternteil die Beziehung des Kindes zum anderen fördert und welcher sie erschwert.

Planen Sie die Übergangszeit finanziell

Zwischen Trennung und Scheidung vergehen oft Monate. Miete, Kredit, Versicherungen und Kinderkosten laufen in dieser Zeit weiter. Klären Sie früh, wer was bezahlt und ob Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie Unterhalt leisten müssen.

Mehr dazu in unserem Beitrag Zwischen Scheidungsklage und Rechtskraft der Scheidung – Wer trägt die laufenden Kosten?

Schreiben Sie nichts, was Sie später bereuen

WhatsApp-Nachrichten, E-Mails und Postings in sozialen Medien landen in Scheidungsverfahren regelmäßig als Beweismittel bei Gericht. Eine wütende Nachricht um Mitternacht kann Ihre Position über Jahre belasten.

Kommunizieren Sie sachlich, kurz und schriftlich nachvollziehbar. Wenn das nicht mehr möglich ist, lassen Sie die Kommunikation über Ihren Anwalt laufen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung kann nach Einbringung des Antrags innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein, sofern die Vereinbarung vollständig ist. Eine strittige Scheidung hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Mit Zeugen, Gutachten und Rechtsmitteln kann sie sich über Jahre ziehen.

Auch deshalb lohnt es sich, eine Einigung ernsthaft zu prüfen, bevor man klagt.

Lassen Sie sich früh beraten

Vor dem Bezirksgericht besteht bei der Scheidung keine Pflicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Trotzdem ist eine Beratung vor dem ersten Schritt sinnvoll. Viele Nachteile entstehen nicht im Verfahren, sondern in den Wochen davor. Eine Scheidungsvereinbarung, die schlecht formuliert ist, lässt sich nachträglich kaum noch korrigieren.

Sie überlegen, sich scheiden zu lassen, und möchten wissen, wo Sie stehen? Als Scheidungsanwalt in Wien beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.