Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Ferienkontaktrecht – Der nächste Urlaub kommt bestimmt

Die Ferien stellen für viele Familien die schönste Zeit des Jahres dar. Fernab von Alltag und Problemen findet man endlich die notwendige Ruhe, um Reisen und ungestörte gemeinsame Momente mit den Kindern zu genießen. Bei getrennten und geschiedenen Eltern bergen Ferien mit den Kindern von allerdings auch Herausforderungen. Diese bedürfen der Vorbereitung und vor allem einer sinnvollen Lösung. Die Regelung über ein Ferienkontaktrecht hilft jedenfalls.

Ist ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge betraut, bestimmt dieser den hauptsächlichen Aufenthalt. Dem nicht betreuenden Elternteil steht dann ein regelmäßiges Kontaktrecht zu (Regelkontaktrecht). Dieses sollten bestenfalls einvernehmlich zwischen den Eltern geregelt werden. Leitgedanke ist hier stets das Kindeswohl.

Sind beide Elternteile mit der Obsorge des Kindes betraut, ist vorab zu entscheiden, wer das Kind hauptsächlich betreut und wie das Kontakrecht ausgestaltet ist. Darauf aufbauend, kann und sollte auch eine Regelung für die Ferienkontakte vereinbart werden.

Eine solche Vereinbarung für Fereinzeiten ermöglicht es beiden Elternteilen mit den Kindern auch über längere Zeiträume zusammen zu sein und in den Urlaub zu fahren. Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und hängen diese vom Einzelfall ab. Wichtig sind jedenfalls:

  • Alter des Kindes
  • Beziehungsintensität
  • Lebensumstände der Elternteile
  • Kooperation der Eltern

Für die Wirksamkeit und die Durchführung sollten die Modalitäten des Urlaubskontaktrechts- und Ferienzeitvereinbarung genau geregelt sein. Damit der Urlaubsfreude nichts im Wege steht, empfiehlt es sich, den Urlaub möglichst weit im Voraus zu planen, um so das Ferienkontaktrecht bzw. die gemeinsame Ferienzeit terminlich zu fixieren. Eine vorherige Bekanntgabe der Urlaubszeiten der Eltern hat sich hier bewährt. Im Zuge der Urlaubsplanung sind folgende Punkte zu klären:

  • Aushändigung der Reisedokumente
  • Möglichkeit, Urlaubskosten auf den Kindesunterhalt anzurechnen
  • Festlegung bestimmter Reiseziele

Kontaktieren Sie uns – Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Erstellung einer Kontaktrechts- und Ferienzeitvereinbarung und beraten Sie bei allen zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen, sodass Sie die wertvollste Zeit des Jahres mit Ihren Kindern in vollen Zügen genießen können.