Mag. Jakob Weinrich, LL.M.

Scheidungsanwalt in Wien

Strafverteidiger in Wien

Die wichtigste Entscheidung in einem Strafverfahren fällt meist am Anfang — bei der ersten Einvernahme, oft noch bevor Sie wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Was dort protokolliert wird, trägt bis zum Urteil.

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Wenn eine Ladung im Postkasten liegt: Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Sie sind nicht verpflichtet, auszusagen, und Sie haben das Recht, sich vorher mit einem Verteidiger zu beraten und ihn zur Einvernahme mitzunehmen. Beides kostet Sie nichts außer einem Anruf — und es entscheidet häufig über den Ausgang.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Wer als Beschuldigter einvernommen wird, ist über seine Rechte zu belehren: das Recht zu schweigen, das Recht, einen Verteidiger beizuziehen, und das Recht, sich vor der Vernehmung mit ihm zu besprechen. Diese Belehrung erfolgt in der Praxis knapp und in einer Situation, in der kaum jemand klar denkt.

Das Schweigerecht ist kein Schuldeingeständnis und darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ob Schweigen im konkreten Fall die richtige Strategie ist, hängt allerdings vom Akteninhalt ab — und den kennt zu Beginn nur die Staatsanwaltschaft. Genau deshalb geht Akteneinsicht der Aussage vor, nicht umgekehrt.

Der häufigste Fehler

Er besteht darin, die Sache „schnell aufklären" zu wollen. Wer ohne Kenntnis der Ermittlungsergebnisse erzählt, was er glaubt, dass geschehen ist, legt sich auf eine Version fest, die später nicht mehr korrigierbar ist. Widersprüche zwischen erster und zweiter Aussage sind im Strafverfahren das wirksamste Beweismittel — gegen den, der sie erzeugt hat.

Das Ermittlungsverfahren

Geleitet wird es von der Staatsanwaltschaft, geführt von der Kriminalpolizei. Für Sie sichtbar wird es meist durch eine Ladung, eine Sicherstellung von Unterlagen oder Geräten, eine Hausdurchsuchung oder eine Kontoöffnung. Gegen Zwangsmaßnahmen bestehen Rechtsbehelfe, insbesondere der Einspruch wegen Rechtsverletzung — sie sind fristgebunden und müssen begründet werden.

Unsere Arbeit in dieser Phase besteht aus drei Dingen: Akteneinsicht nehmen, den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen aufarbeiten und entlastende Beweismittel beantragen, solange sie noch erreichbar sind. Ein Video, das nach vier Wochen überschrieben wird, ist der klassische Fall eines Beweises, den man nur ganz am Anfang sichern kann.

Hausdurchsuchung

Verlangen Sie die Anordnung, lesen Sie, worauf sie sich bezieht, und rufen Sie Ihren Verteidiger an — Sie dürfen das. Widersetzen Sie sich nicht und geben Sie keine Erklärungen zur Sache ab. Was mitgenommen wird, ist zu protokollieren; die Rechtmäßigkeit lässt sich danach überprüfen, der unbedachte Satz an der Wohnungstür nicht mehr.

Festnahme und Untersuchungshaft

Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus — Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr. Sie ist zu befristen und in Haftverhandlungen regelmäßig zu überprüfen. In vielen Fällen lässt sich die Haft durch gelindere Mittel abwenden: Meldepflicht, Weisungen, Sicherheitsleistung. Das setzt allerdings voraus, dass jemand diese Alternativen rechtzeitig aufbereitet und beantragt.

Wie ein Verfahren enden kann

Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Anklage. Es kann eingestellt werden, wenn kein Tatverdacht bleibt oder die Tat nicht strafbar ist. Bei Delikten unterhalb einer bestimmten Schwere kommt Diversion in Betracht — Geldbuße, gemeinnützige Leistungen, Probezeit oder Tatausgleich. Der Vorteil liegt auf der Hand: kein Schuldspruch, keine Verurteilung im Strafregister. Diversion ist kein Gnadenakt, sondern muss argumentiert und oft aktiv vorbereitet werden.

Kommt es zur Anklage, entscheidet je nach Strafdrohung ein Einzelrichter, ein Schöffen- oder ein Geschworenengericht. Gegen das Urteil stehen Berufung und, bei den höheren Gerichtsbesetzungen, die Nichtigkeitsbeschwerde offen. Auch hier laufen kurze Fristen ab Urteilsverkündung.

Wirtschaftsstrafrecht

Verfahren wegen Untreue, Betrug, Bilanzdelikten oder Abgabenverkürzung unterscheiden sich in fast allem vom klassischen Strafverfahren: Sie dauern Jahre, die Akten umfassen zehntausende Seiten, und die entscheidende Arbeit ist die Auseinandersetzung mit Gutachten und Buchhaltung. Dazu kommt die Verantwortlichkeit des Unternehmens selbst nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz — Geschäftsführer und Gesellschaft sind dann parallel betroffen, mit teils gegenläufigen Interessen.

Wir beraten in dieser Konstellation früh zur Frage, wer wen vertritt, und begleiten interne Aufarbeitung, Selbstanzeige und Verhandlungen mit der Behörde.

Vertretung als Opfer

Wir vertreten nicht nur Beschuldigte. Opfer einer Straftat können sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen und ihre Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen, statt später gesondert zu klagen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Gerade bei Gewalt im familiären Umfeld greifen Straf- und Familienrecht ineinander — dazu mehr unter Familienrecht.

Was Verteidigung kostet

Die Kosten hängen vom Verfahrensstadium und vom Aufwand ab; im Strafverfahren wird üblicherweise nach Zeitaufwand oder pauschal je Verfahrensabschnitt abgerechnet. Wer die Kosten nicht tragen kann, hat Anspruch auf Verfahrenshilfe. Kommt es zum Freispruch, gebührt ein Beitrag zu den Verteidigungskosten — dieser ist allerdings gedeckelt und deckt die tatsächlichen Kosten regelmäßig nicht. Eine Übersicht unserer Abrechnungsmodelle finden Sie unter Anwaltskosten.

Ladung, Hausdurchsuchung oder Anklage? Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit den Behörden sprechen. Im Strafverfahren zählt jeder Tag, den man nicht ungenutzt verstreichen lässt.

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Häufige Fragen zum Strafverfahren

Der Ladung ist grundsätzlich Folge zu leisten, aussagen müssen Sie als Beschuldigter aber nicht. Sie haben das Recht zu schweigen, das Recht auf einen Verteidiger und das Recht, sich vor der Vernehmung mit ihm zu besprechen. Ob Schweigen die richtige Strategie ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Ja. Sie haben das Recht, eine Verteidigerin oder einen Verteidiger zur Vernehmung beizuziehen. In bestimmten Konstellationen darf die Vernehmung bis zum Eintreffen aufgeschoben werden. Nehmen Sie dieses Recht in Anspruch — es ist der wirksamste Schutz gegen Protokolle, die später anders gelesen werden, als sie gemeint waren.

Verlangen Sie die Anordnung und lesen Sie, worauf sie sich bezieht. Rufen Sie Ihren Verteidiger an. Widersetzen Sie sich nicht, geben Sie aber keine Erklärungen zur Sache ab und unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht verstanden haben. Achten Sie darauf, dass alles Mitgenommene protokolliert wird — die Rechtmäßigkeit lässt sich später prüfen.

Die Beendigung des Verfahrens ohne Schuldspruch, etwa gegen Geldbuße, gemeinnützige Leistungen, eine Probezeit oder einen Tatausgleich. Sie kommt bei Delikten unterhalb einer bestimmten Schwere in Betracht und setzt voraus, dass der Sachverhalt hinreichend geklärt ist. Es gibt keinen Automatismus — Diversion muss angestrebt und begründet werden.

Nur teilweise. Bei einem Freispruch gebührt ein Beitrag zu den Verteidigungskosten, dieser ist aber der Höhe nach begrenzt und deckt die tatsächlichen Kosten in aller Regel nicht. Wer die Kosten nicht tragen kann, hat Anspruch auf Verfahrenshilfe.

Verurteilungen werden eingetragen, diversionelle Erledigungen und Einstellungen nicht. Welche Eintragungen in einer Strafregisterbescheinigung aufscheinen, hängt von Art und Höhe der Strafe sowie vom Zeitablauf ab — für berufliche Folgen ist das oft wichtiger als die Strafe selbst.

Reden wir darüber

Im ersten Gespräch klären wir, was Ihnen vorgeworfen wird, wie das Verfahren weitergeht und was in den nächsten Tagen zu tun — und was zu unterlassen ist.

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