Stark vor Gericht.
Stark vor Behörden.
Stark für Sie.
Starke Prozessvertretung
Rechtliche Streitigkeiten können unterschiedlichster Natur sein. Ansprüche können sich direkt aus dem Gesetz oder aus einer abgeschlossenen Vereinbarung ergeben.
Oftmals können Streitigkeiten auch außergerichtlich beigelegt werden, daher übernehmen wir Ihre Vertretung bereits vor einem Prozess.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir Sie vor allen österreichischen Gerichten und Behörden.
Dies beinhaltet sowohl die Erwirkung von Gerichtstiteln als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Im Rahmen unserer Erstberatung können Chancen und Risiken abgewogen werden, insbesondere, ob ein Verfahren sinnvoll erscheint.
Wir bereiten Sie auf den Prozess vor und stehen Ihnen bei Gericht zur Seite.
- Vorabanalyse von Chancen und Risiken
- Vorbereitung auf das Verfahren
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Vertretung im Exekutionsverfahren
Leistungen
Erstberatung
IIm Rahmen der Erstberatung klären wir Ihre Position, Chancen und mögliche Risiken eines Prozesses ab.
Da eine Auseinandersetzung vor Gericht nicht immer im Interesse der Parteien ist, kann auch geprüft werden, ob alternative Lösungswege, insbesondere die außergerichtliche Streitbeilegung möglich ist.
Vertretung vor Gericht
Sofern es zu einem Prozess kommt, vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht. Dies umfasst sowohl die Prozessvorbereitung, Einbringung von Schriftsätzen sowie die Vertretung in mündlichen Verhandlungen.
In weitergehenden Rechtsmittelverfahren wie Berufung, Revision, etc nehmen wir Ihre Vertretung ebenfalls wahr.
Inkasso und Forderungsbetreibung
Ihr Kunde bezahlt nicht, obwohl Sie Ihre Leistung bereits erbracht haben? Zahlungsausfälle zählen wohl zu den unangenehmsten Angelegenheiten für Unternehmer.
Wir übernehmen Ihr Mahnwesen und unterstützen Sie bereits vor einem Gerichtsverfahren, bringen Klage ein und vertreten Sie im Exekutionsverfahren.
Vertretung vor Behörden
In ausgewählten Verfahren vertreten wir ihre Interessen auch vor inländischen Behörden.
Kosten
Die Kosten gerichtlicher Verfahren richten sich grundsätzlich nach dem Anwaltstarif und den Allgemeinen Honorarkriterien (RATG, AHK). Bemessungsgrundlage für das Honorar des Anwalts ist der Streitwert.