Mag. Jakob Weinrich, LL.M.

Schwarz-weiße Kunstinstallation mit italienischem Text "Sono finiti i giochi" auf geometrischem Hintergrund, daneben eine Topfpflanze.

Pro Bono

Anwaltliche Tätigkeit bedeutet für mich mehr als die Vertretung zahlender Mandanten. Wer die Werkzeuge des Rechts beherrscht, trägt auch Verantwortung dafür, sie dort einzusetzen, wo sie sonst fehlen würden – insbesondere für jene, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen können.

Aus dieser Überzeugung engagiere ich mich neben meiner Kanzleitätigkeit unentgeltlich im Tierschutz. Als Mitglied von Animal Care Austria sehe ich, mit welchem Einsatz dort gearbeitet wird – und wie häufig es an rechtlicher Begleitung fehlt. Ob Tiertransporte unter untragbaren Bedingungen oder Fälle von Vernachlässigung, die im Verfahren nicht das Gewicht erhalten, das ihnen zukommt: Das Recht kann und soll hier mehr leisten.

Ausgewählten Tierschutzorganisationen und in begründeten Einzelfällen auch Privatpersonen biete ich daher kostenlose rechtliche Beratung an. Der Schwerpunkt liegt auf der Gründung und Organisation von Vereinen, der Begleitung behördlicher Verfahren, der rechtlichen Ausgestaltung von Kooperationen sowie der Ersteinschätzung konkreter Fälle samt Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten.

Über die Übernahme von Pro-Bono-Mandaten entscheide ich im Einzelfall. Ein formloses Schreiben mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens genügt – Sie erhalten in jedem Fall eine persönliche Rückmeldung.