Mag. Jakob Weinrich, LL.M.

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Anwaltskosten in Wien

Kosten sind kein Nebenthema, sondern Teil der Entscheidung. Auf dieser Seite finden Sie die Modelle, nach denen wir abrechnen, und was sie im Einzelfall bedeuten.

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Wie wir abrechnen

Erstberatung

Ein einmaliges Gespräch zum Pauschalpreis. Sie schildern Ihre Situation, wir ordnen sie rechtlich ein und sagen Ihnen, welche Schritte in Betracht kommen, wie lange sie dauern und was sie voraussichtlich kosten.

Pauschalhonorar

Wenn der Aufwand absehbar ist, vereinbaren wir einen Fixpreis — etwa für einen Kaufvertrag, ein Testament oder die Begleitung einer einvernehmlichen Scheidung. Sie kennen den Betrag vorab und er ändert sich nicht, wenn es länger dauert als gedacht.

Stundensatz

Bei offenem Verlauf rechnen wir nach tatsächlichem Zeitaufwand ab. Auf Wunsch vereinbaren wir eine Obergrenze, ab der wir Rücksprache halten, bevor weitere Kosten entstehen. Sie erhalten eine nachvollziehbare Leistungsaufstellung.

Tarif nach RATG und AHK

In gerichtlichen Verfahren richtet sich das Honorar häufig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Allgemeinen Honorar-Kriterien. Grundlage ist der Streitwert: Je höher er ist, desto höher fallen die tarifmäßigen Kosten je Verfahrensschritt aus.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir im Fall einer Beauftragung die Deckungszusage für Sie ein und rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Prüfen Sie vorab, ob Ihre Polizze das betreffende Rechtsgebiet erfasst und ob Wartefristen abgelaufen sind.

Kostenersatz und Verfahrenshilfe

Im Zivilprozess hat die unterlegene Partei der obsiegenden die Kosten zu ersetzen (§§ 41 ff ZPO); bei teilweisem Obsiegen werden sie aufgeteilt oder aufgehoben. Wer sich ein Verfahren nicht leisten kann, hat unter den Voraussetzungen der §§ 63 ff ZPO Anspruch auf Verfahrenshilfe.

Reden wir darüber

Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welches Abrechnungsmodell zu Ihrem Anliegen passt und womit Sie rechnen müssen.

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