Mag. Jakob Weinrich, LL.M.

Rechtsanwalt Inkasso

Kaufnebenkosten-Rechner

Zum Kaufpreis kommen in Österreich rund 7 bis 12 Prozent an Nebenkosten. Rechnen Sie Grunderwerbsteuer, Grundbuch, Vertragserrichtung und Makler in Sekunden durch — nach aktueller Rechtslage, gerechnet in Ihrem Browser, ohne dass Daten übertragen werden.

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Kauf mit Finanzierung Fügt die Pfandrechts-Eintragung für das Darlehen hinzu.
Maklerprovision einrechnen Beim Kauf zahlt der Erwerber üblicherweise selbst; das Bestellerprinzip gilt nur für Miete.
Begünstigter Erwerb im Familienverband Stufentarif 0,5 / 2 / 3,5 % statt 3,5 %. Nur bei unentgeltlichem/teilentgeltlichem Erwerb.
Übliche Bandbreite ca. 1–3 % zzgl. 20 % USt. In der Kanzlei Weinrich erhalten Sie vorab ein konkretes Pauschalangebot.
Nebenkosten gesamt
Kaufpreis
Gesamtaufwand
  • Grunderwerbsteuer 3,5 %
  • Grundbuch – Eigentumsrecht 1,1 %
  • Vertragserrichtung & Treuhand inkl. USt
  • Beglaubigung & Barauslagen
Fixes Angebot zur Vertragserrichtung anfordern
Unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Kaufvertrags – persönlich geführt, zum vereinbarten Pauschalhonorar.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühr werden hier vom Kaufpreis berechnet; Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, mindestens der Grundstückswert. Der Stufentarif setzt einen begünstigten (unentgeltlichen/teilentgeltlichen) Erwerb im Familienverband voraus. Vertrags-, Makler- und Nebenkosten sind Richtwerte und im Einzelfall unterschiedlich.

Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Welche Nebenkosten beim Immobilienkauf anfallen

Die meisten Kaufnebenkosten sind gesetzlich festgelegt und werden vom Kaufpreis berechnet. Zwei Posten sind variabel und dort lohnt sich das Verhandeln: die Vertragserrichtung und die Maklerprovision.

Grunderwerbsteuer — 3,5 Prozent

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten. Sie beträgt bei jedem entgeltlichen Erwerb 3,5 Prozent der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises, mindestens jedoch des Grundstückswerts. Wird eine Immobilie unentgeltlich innerhalb der Familie übertragen, greift statt der 3,5 Prozent ein gestaffelter Tarif von 0,5 über 2 bis 3,5 Prozent auf Basis des Grundstückswerts. Diesen Familientarif dürfen Sie nicht mit einem normalen Kauf zwischen Verwandten verwechseln: Wird ein marktüblicher Preis bezahlt, bleibt es bei 3,5 Prozent.

Grundbucheintragung — 1,1 Prozent für das Eigentum

Für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch fallen 1,1 Prozent an. Das ist kein Steuer-, sondern ein Gerichtsgebührenposten und strikt von der Grunderwerbsteuer zu trennen.

Pfandrecht — 1,2 Prozent bei Finanzierung

Finanzieren Sie den Kauf mit einem Kredit, wird zusätzlich das Pfandrecht der Bank eingetragen: 1,2 Prozent der eingetragenen Pfandsumme. Diese Summe ist meist höher als das reine Darlehen, weil Banken einen Nebengebührenzuschlag mit eintragen lassen. Der Rechner rechnet deshalb mit der Pfandsumme, nicht mit dem Kreditbetrag.

Vertragserrichtung und Treuhand

Der Kaufvertrag wird von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet und treuhändig abgewickelt. Üblich sind ein bis drei Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Weil hier auch die grundbücherliche Durchführung und die treuhändige Sicherung Ihres Geldes steckt, ist das kein Posten, an dem sich Sparen lohnt — wohl aber einer, für den Sie vorab ein klares Angebot verlangen sollten. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilien-Kaufvertrag.

Maklerprovision — nur wenn ein Makler beteiligt ist

Beim Kauf zahlt üblicherweise der Erwerber die Provision, höchstens 3 Prozent plus Umsatzsteuer. Das seit Juli 2023 geltende Bestellerprinzip betrifft nur die Vermietung, nicht den Kauf. Wer direkt vom Bauträger oder von privat kauft, spart diesen Posten ganz.

Die frühere Gebührenbefreiung ist ausgelaufen

Von Juli 2024 bis 30. Juni 2026 waren die Grundbucheintragung und das Pfandrecht für die erstmalige Schaffung eines Eigenheims bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro befreit. Diese Befreiung ist mit 30. Juni 2026 ausgelaufen. Rechner, die noch eine Ersparnis von mehreren tausend Euro ausweisen, sind auf dem alten Stand. Wir rechnen mit der geltenden Rechtslage.

Wer trägt am Ende die Nebenkosten

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr treffen wirtschaftlich den Käufer, so sieht es jeder übliche Kaufvertrag vor. Die Kosten der Vertragserrichtung sind Verhandlungssache, werden aber in der Praxis meist vom Käufer getragen. Die Maklerprovision zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Wichtig für Ihre Finanzierung: Die Nebenkosten müssen in der Regel aus Eigenmitteln aufgebracht werden, weil Banken üblicherweise nur den Kaufpreis beleihen.

Sie stehen vor einem Kauf oder Verkauf? Wir errichten und prüfen Ihren Kaufvertrag zum vorab vereinbarten Pauschalhonorar.

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Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten

Ohne Makler liegen sie meist bei rund 6,5 bis 8 Prozent des Kaufpreises, mit Makler bei etwa 10 bis 12 Prozent. Der größte Teil ist gesetzlich fixiert; beeinflussen lassen sich vor allem Maklerprovision und Vertragshonorar.

Beim entgeltlichen Kauf 3,5 Prozent des Kaufpreises. Bei einer unentgeltlichen Übertragung innerhalb der Familie gilt ein gestaffelter Tarif von 0,5 bis 3,5 Prozent auf Basis des Grundstückswerts.

Nein. Die Befreiung von Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr für die erstmalige Schaffung eines Eigenheims galt befristet bis 30. Juni 2026 und ist ausgelaufen. Seither fallen die 1,1 Prozent und gegebenenfalls 1,2 Prozent wieder in voller Höhe an.

Beim Kauf trägt üblicherweise der Erwerber seine Provision, höchstens 3 Prozent plus Umsatzsteuer. Das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung. Wer direkt vom Bauträger kauft, zahlt in der Regel keine Provision.

Üblich sind ein bis drei Prozent des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer. Darin enthalten sind Vertragsentwurf, Beglaubigung, treuhändige Abwicklung, Selbstberechnung der Steuern und die grundbücherliche Durchführung. Wir nennen Ihnen den Betrag vorab als Pauschalhonorar.

Banken beleihen üblicherweise nur den Kaufpreis, nicht die Nebenkosten. Planen Sie diese daher als Eigenmittel ein. Eine Mitfinanzierung ist möglich, verschlechtert aber die Konditionen und ist Verhandlungssache mit der Bank.

Vom Rechner zum Vertrag

Der Rechner zeigt Ihnen die Größenordnung. Steht ein konkreter Kauf oder Verkauf an, prüfen und errichten wir den Vertrag und wickeln ihn treuhändig ab — zum vorab vereinbarten Honorar.

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