Immer mehr Ehen haben heute einen internationalen Bezug – sei es, weil die Partner die Ehe im Ausland geschlossen haben, unterschiedliche Staatsbürgerschaften besitzen oder in verschiedenen Ländern leben. Scheitert eine solche Ehe, stellt sich rasch die Frage: Welches Gericht ist zuständig – und welches Recht gilt?
Die Antworten können weitreichende Konsequenzen haben, nämlich für Unterhalt, Vermögensaufteilung und die Dauer des Verfahrens.
Welches Recht gilt bei der Scheidung?
Innerhalb der EU regelt die Rom III-Verordnung (EU Nr. 1259/2010), nach welchem Recht die Ehegatten ihre Ehe scheiden. Die Grundregel lautet: Teilen die Ehegatten einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, gilt das Recht dieses Staates. Fehlt hingegen ein gemeinsamer Aufenthalt, greift das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide teilen. Besitzen die Ehegatten darüber hinaus keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, wendet das angerufene Gericht sein eigenes nationales Recht an.
In bestimmten Konstellationen können die Ehegatten das anwendbare Recht zudem selbst wählen – mit teils erheblichen Auswirkungen auf Unterhalt, Vermögensaufteilung und Verfahrensdauer.
Welches Gericht ist zuständig?
Innerhalb der EU bestimmt die Brüssel IIb-Verordnung, welches Gericht für eine internationale Scheidung zuständig ist. Österreichische Gerichte entscheiden in der Regel dann, wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder zuletzt dort hatten und einer von ihnen noch dort lebt, wenn die Ehegatten gemeinsam einen Scheidungsantrag stellen und einer von ihnen in Österreich lebt, oder wenn der klagende Ehegatte seit mindestens sechs Monaten (österreichische Staatsbürgerschaft) bzw. einem Jahr (ausländische Staatsangehörigkeit) in Österreich lebt.
Wichtig: Da mehrere Gerichte gleichzeitig zuständig sein können, entbrennt manchmal ein regelrechter „Wettlauf zum Gericht“ – wer zuerst klagt, bestimmt nämlich den Gerichtsstand.
Kinder, Unterhalt und Vermögen
Neben der eigentlichen Scheidung müssen die Beteiligten oft weitere Fragen klären.
Bei Obsorge und Kindesaufenthalt wendet das Gericht grundsätzlich das Recht des Staates an, in dem das Kind lebt. Internationale Übereinkommen wie das Haager Kinderschutzübereinkommen können dabei ergänzend eingreifen.
Unterhaltsansprüche – sowohl für Kinder als auch für den Ehegatten – können je nach Anknüpfungspunkt verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen. Das wirkt sich unmittelbar auf Höhe, Dauer und Durchsetzbarkeit aus.
Bei der Vermögensaufteilung zieht das Gericht innerhalb der EU häufig die EU-Güterrechtsverordnung (EU Nr. 2016/1103) heran – sofern die Ehegatten keine eigene güterrechtliche Vereinbarung getroffen haben. Das betrifft beispielsweise Immobilien im In- und Ausland, Ersparnisse oder Unternehmensbeteiligungen.
Ehevertrag als Vorsorge
Wer sich frühzeitig absichern möchte, kann durch einen Ehevertrag klare Regelungen für eine mögliche internationale Scheidung festlegen – etwa eine Rechtswahl, güterrechtliche Vereinbarungen oder Regelungen zum Unterhalt.
Das empfiehlt sich besonders für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, mit Vermögen in mehreren Ländern oder bei häufig wechselnden Wohnsitzen. Denn ein gut formulierter Ehevertrag kann spätere Streitigkeiten und kostspielige grenzüberschreitende Verfahren deutlich reduzieren.
Fazit: Frühzeitig beraten lassen
Eine internationale Scheidung bringt komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Die Wahl des richtigen Gerichts und des anwendbaren Rechts entscheidet nämlich darüber, wie schnell das Verfahren läuft und welches Ergebnis die Beteiligten bei Unterhalt, Obsorge und Vermögen erzielen.
Wer sich daher frühzeitig anwaltlich beraten lässt, stellt strategisch wichtige Weichen rechtzeitig und vermeidet dabei viele Komplikationen.