Mag. Jakob Weinrich, LL.M. – Ihr Rechtsanwalt in Wien.

Internationale Scheidung – was is wichtig?

Die Globalisierung hat dazu geführt, dass viele Ehen grenzüberschreitend geschlossen werden. Doch was passiert, wenn eine solche internationale Ehe scheitert? Die Scheidung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder die Scheidung von Ausländern in Österreich wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Aspekte der internationalen Scheidung.

1. Rechtswahl: Welches Recht ist anwendbar?

Die erste zentrale Frage ist, welches Recht bei einer internationalen Scheidung Anwendung findet. Innerhalb der Europäischen Union regelt die Rom III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1259/2010) diese Thematik. Grundsätzlich ist das Recht des Landes maßgeblich, in dem die Ehepartner ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten, wenn ein Ehepartner dort noch lebt. Besteht keine solche Verbindung, wird das Recht des Landes angewendet, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten besitzen. Gibt es auch keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, gilt das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

2. Internationale Zuständigkeit: Welches Gericht entscheidet?

Die Zuständigkeit der Gerichte für eine internationale Scheidung wird innerhalb der EU durch die Brüssel IIb-Verordnung geregelt. Dabei können die Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen wählen, in welchem Land die Scheidung eingereicht wird. Die gängigsten Zuständigkeiten bestehen, wenn:

  • Beide Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder hatten und einer der beiden noch dort lebt.
  • Einer der Ehepartner in Österreich lebt und beide gemeinsam den Scheidungsantrag stellen.
  • Der Kläger mindestens sechs Monate (als österreichischer Staatsbürger) oder ein Jahr (als ausländischer Staatsbürger) in Österreich gelebt hat.

3. Kinder und Vermögensaufteilung bei einer internationalen Scheidung

Neben der eigentlichen Scheidung müssen oft Fragen zum Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung geklärt werden. Die Obsorge für Kinder wird in der Regel nach dem Recht des Landes bestimmt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Vermögensrechtliche Fragen regelt die EU-Güterrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2016/1103), sofern die Ehepartner keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben.

4. Ehevertrag als präventive Lösung

Wer sich vorab absichern möchte, kann in einem Ehevertrag die Rechtswahl für eine spätere Scheidung treffen. Dies ist besonders sinnvoll für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder für Personen, die berufsbedingt häufig ihren Wohnsitz wechseln.

Fazit

Die internationale Scheidung bringt komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Die Wahl des richtigen Gerichts und des anwendbaren Rechts kann entscheidend sein, um eine zügige und faire Lösung zu erreichen. Wer sich frühzeitig rechtlich beraten lässt, kann viele Komplikationen vermeiden.