Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Wien
Immobilientransaktionen gehören zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben. Ob Kauf, Miete, Wohnungseigentum oder ein Streit mit dem Vermieter — rechtliche Fehler können teuer werden. Kanzlei Weinrich berät und vertritt Sie in Wien in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten — von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Unsere Leistungen im Immobilienrecht
Kauf- und Übergabsverträge
Wir errichten Kauf-, Schenkungs- und Übergabsverträge und wickeln den Kaufpreis über ein anwaltliches Treuhandkonto ab — die Zahlung fließt erst, wenn die lastenfreie Übertragung gesichert ist. Dazu gehören die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, die Lastenfreistellung und die grundbücherliche Durchführung bis zur Eintragung.
Prüfung fremder Vertragsentwürfe
Wer den Entwurf der Gegenseite unterschreibt, übernimmt deren Risikoverteilung. Wir prüfen vor Unterfertigung, was tatsächlich vereinbart wird: Gewährleistungsausschlüsse, Haftung für Wohnnutzfläche und Baubewilligungen, Übergabezustand, Zahlungsplan und Verzugsfolgen — mit konkreten Formulierungsvorschlägen statt allgemeiner Bedenken.
Wohnungseigentum (WEG 2002)
Wir beraten einzelne Wohnungseigentümer ebenso wie Eigentümergemeinschaften: Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertfestsetzung, Zustimmung zu Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt, Abgrenzung von Erhaltung und Verbesserung, Abrechnung und Rücklage sowie die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung — hier laufen kurze Fristen, oft nur ein bis drei Monate.
Miet- und Pachtrecht
Wir vertreten Vermieter und Mieter bei Vertragsgestaltung, Mietzinsüberprüfung, Erhaltungspflichten, Räumung und Kündigung. Besonderes Augenmerk gilt der Befristung: Eine formell fehlerhafte Befristung führt dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt — ein Fehler, der Vermieter Jahre kostet und Mietern eine starke Position verschafft.
Kurzzeitmiete in WienSie haben einen Vertragsentwurf vorliegen oder einen Streit mit dem Vermieter? Im Erstgespräch prüfen wir Ihre Unterlagen und sagen Ihnen, worauf es ankommt.
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