Ihr Rechtsanwalt in Wien für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Ein Todesfall wirft rechtliche Fragen auf, die oft unter emotionalem Druck und in kurzer Zeit geklärt werden müssen. Kanzlei Weinrich berät und vertritt Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten — von der vorausschauenden Regelung der Vermögensnachfolge über die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens bis zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche vor Gericht.
Unsere Leistungen im Erbrecht
Testamente und Erbverträge:
Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt. Wir errichten Ihre letztwillige Verfügung nach Ihren Wünschen und stellen sicher, dass sie rechtlich einwandfrei ist — damit Ihr letzter Wille auch tatsächlich gilt.
Verlassenschaftsverfahren:
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verlassenschaftsverfahren. Als Erbenmachthaber erstellen wir das Vermögensverzeichnis, koordinieren die Abwicklung mit dem Gericht und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bis zum Einantwortungsbeschluss.
Pflichtteil:
Pflichtteilsberechtigte — also Kinder und der Ehegatte — haben auch dann einen gesetzlichen Anspruch, wenn sie im Testament übergangen wurden. Wir setzen Ihren Pflichtteilsanspruch durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen. Mehr dazu in unserem Beitrag: Pflichtteil in Österreich — Was steht mir zu?
Erbschaftsprozesse vor Gericht:
Kommt es zu einem Streit über die Erbschaft, vertreten wir Sie vor dem Bezirksgericht und dem Landesgericht. Wir bereiten Ihre Klage vor, sichern Beweise und führen das Verfahren mit klarer Strategie.
Beratung zur Vermögensnachfolge:
Eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge schützt Ihre Familie vor späteren Konflikten. Wir beraten Sie zu Testament, Erbvertrag, Schenkung und allen weiteren Gestaltungsmöglichkeiten nach österreichischem Recht.
Sie haben eine erbrechtliche Frage oder möchten Ihre Vermögensnachfolge regeln? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch — wir beraten Sie persönlich und konkret.