Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge in Wien
Ein Todesfall wirft rechtliche Fragen auf, die oft unter emotionalem Druck und in kurzer Zeit geklärt werden müssen. Kanzlei Weinrich berät und vertritt Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten — von der vorausschauenden Regelung der Vermögensnachfolge über die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens bis zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche vor Gericht.
Unsere Leistungen im Erbrecht
Testamente und Erbverträge
Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt. Wir errichten Ihre letztwillige Verfügung nach Ihren Wünschen und stellen sicher, dass sie rechtlich einwandfrei ist.
Verlassenschaftsverfahren
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verlassenschaftsverfahren, erstellen das Vermögensverzeichnis und koordinieren die Abwicklung mit dem Gericht bis zum Einantwortungsbeschluss.
Pflichtteil
Wurden Sie enterbt oder Ihr Pflichtteil verkürzt? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese notfalls gerichtlich durch.
Erbschaftsprozesse vor Gericht
Kommt es zu einem Streit über die Erbschaft, vertreten wir Sie vor dem Bezirksgericht und dem Landesgericht mit klarer Strategie.
Sie haben eine erbrechtliche Frage oder möchten Ihre Vermögensnachfolge regeln? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch — wir beraten Sie persönlich und konkret.
Aktuelles
Pflichtteil Verjährung in Österreich: 3, 4 oder 30 Jahre?
Sie sind pflichtteilsberechtigt und wollen wissen, wie viel Zeit Ihnen bleibt? Die kurze Antwort: drei Jahre ab Kenntnis.
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Wer ein Testament verfasst, kann grundsätzlich frei bestimmen, wer erbt. Diese Testierfreiheit kennt jedoch eine wichtige Grenze.
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